Rechtmäßigkeit ärztlicher Aufklärung. Grundlage einer rechtmäßig erfolgten Aufklärung ist nach ständige Rechtsprechung des OGH ein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch.
5 Ob 75/18t
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Rechtmäßigkeit ärztlicher Aufklärung. Grundlage einer rechtmäßig erfolgten Aufklärung ist nach ständige Rechtsprechung des OGH ein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch.
5 Ob 75/18t
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
