Das Ausmaß geklagter Schmerzen steht - oftmals in der gutachterlichen Praxis - nicht im Einklang mit organisch fassbaren Ursachen. Zur Objektivierung zusätzlicher psychischer Defizite sind neben einer ausführlichen schmerzorientierten Anamnese weitere objektivierende Nachweise unverzichtbar, um eine Bewertung der Schmerzen vornehmen zu können. Der Artikel fasst die notwendigen Faktoren, die teilweise den Fachbeiträgen des aktuellen Heftes entnommen wurden, zusammen.

