Vertauschung von Babys. Die Vertauschung von Babys unmittelbar nach der Geburt ist eine massivste Beeinträchtigung der Eltern und des Kindes und begründet daher eine Ersatzpflicht für den erlittenen Seelenschmerz.
4 Ob 208/17t
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

