Der moderne Strafvollzug soll neben der Beschränkung der Lebensführung auch präventive erzieherische Maßnahmen umsetzen. Zur rechtlichen Beurteilung der Strafvollzugstauglichkeit bedarf es eines Sachverständigengutachtens. Worauf der Gutachter zu achten hat, beleuchtet dieser praktisch orientierte Artikel aus rechtlicher und vor allem ärztlicher Sicht.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

