Zusammentreffen von Schmerzengeldansprüchen (eigene körperliche Verletzung und Trauerschmerz mit Krankheitswert aufgrund des Ablebens eines nahen Angehörigen). Bei der Bemessung des Schmerzengelds ist der Gesamtkomplex der Schmerzempfindung unter Bedachtnahme auf die Dauer und Intensität der Schmerzen nach ihrem Gesamtbild, auf die Schwere der Verletzung und auf das Maß der psychischen und physischen Beeinträchtigung des Gesundheitszustands zu berücksichtigen.

