Vertrauenswürdigkeit eines Sachverständigen iSd § 2 SDG. Hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit eines in die Liste der Sachverständigen eingetragenen Gutachters darf nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein bestehen.
Ra 2015/03/0094

