Seit 11. 2. 2025 gilt das Bundesgesetz über Sanktionsmaßnahmen ("SanktG 2024"). Wie schon das Sanktionengesetz 2010 ("SanktG 2010"), dient auch das SanktG 2024 als innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union.

