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"Vergabe-Compliance": Transparenz und Sicherheit in der öffentlichen Vergabe

Recht & HaftungBerthold HofbauerCompliance Praxis 2021, 34 Heft 4 v. 9.12.2021

Die Vergabe-Compliance ist als neue Staatspflicht in § 26 BVergG 2018 ausdrücklich gesetzlich verankert. Zentrale Ziele sind die Verhinderung von Günstlingswirtschaft, die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und die Gleichbehandlung aller Unternehmer. Dadurch soll eine rechtmäßige und sparsame Verwendung öffentlicher Gelder sichergestellt und das Vertrauen der Bürger in den Staatsapparat gestärkt werden.

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