Die Kontrollunterworfenheit ist dem Arbeitsverhältnis als Ausprägung der persönlichen Abhängigkeit geradezu immanent. Trotzdem verschärft sich das Spannungsverhältnis zwischen gebotenen Kontrollen und deren Beschränkungen. Dies gilt sowohl für gesetzliche Kontrollpflichten des Arbeitgebers als auch solche, die sich aus der Best Practice ergeben.

