Kartellrechtliches Neuland: Nicht nur "klassische" Kartelle wie Preisabsprachen und Gebietsaufteilungen sind verboten, sondern auch Beschränkungen der technischen Entwicklung. Dies wurde erstmals von der Europäischen Kommission durch Verhängung von Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe gegen BMW und Volkswagen bekräftigt.

