Mit 9. September 2021 tritt die neue Dual-Use-Verordnung (DUV 2021) in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen ua ein Internal Compliance Programme (ICP) einrichten und die Menschenrechtssituation in Exportländern künftig selbst beurteilen. Ausgewählte Aspekte der neuen Bestimmungen.

