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Die neue Regulatory Compliance-Funktion des Bankwesengesetzes

Recht & HaftungIrene Eckart/Lukas RöperCompliance Praxis 2018, 30 Heft 3 v. 3.9.2018

Die Compliance-Anforderungen des neu eingefügten § 39 Abs 6 BWG, der jeweils in Teilen mit 1. September 2018 bzw 1. Jänner 2019 in Kraft tritt, verlangen Änderungen in der Compliance-Organisation von Kreditinstituten. Insbesondere für die Rolle des Compliance-Beauftragten können sich dadurch in der Praxis eine Erweiterung des Aufgabengebiets und neue Herausforderungen ergeben. Die neuen Anforderungen werden in der Compliance-Community bereits intensiv diskutiert.

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