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Geschäftsgeheimnisse: Die EU-Know-how-Richtlinie verlangt nach "Action Points"

Recht & HaftungWolfgang Kapek/Martin Prohaska-MarchriedCompliance Praxis 2018, 34 Heft 3 v. 3.9.2018

Vor kurzem hat Österreich einen Umsetzungsentwurf zur sogenannten EU-Know-how-Richtlinie vorgelegt. Aus Compliance-Sicht sollten sich Unternehmen auf die gesetzlichen Änderungen schon vor deren Inkrafttreten vorbereiten. So sind etwa künftig der wirtschaftliche Wert und getroffene Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen genauer nachzuweisen. Auch Vertraulichkeitsklauseln in Arbeitsverträgen werden an die neue Rechtslage anzupassen sein.

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