Mit der Vorweisung einer Durchsuchungsanordnung durch die Kriminalpolizei sollte für Betroffene nicht die Welt zusammenbrechen. Ausreichende Vorbereitung ist weder Selbststigmatisierung noch Schande, sondern ein grundvernünftiger Zugang, der vermeidbare Reputations- oder Betriebsschäden verhindern kann.

