Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz feiert zehntes Bestandsjubiläum. Die Anwendungspraxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte ist allerdings durchaus uneinheitlich. Die höchstgerichtlichen Entscheidungen zum VbVG beschränken sich auf lediglich drei Fälle, von denen zwei hier näher beleuchtet werden.

