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Die Anforderungen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie an Versicherungen

Recht & HaftungUlrike Pruckner-HerranCompliance Praxis 2016, 24 Heft 1 v. 1.3.2016

Bis Mitte 2017 müssen Finanzinstitute die 4. EU-Geldwäscherichtlinie umsetzen. Eine Fülle neuer Prüf- und Dokumentationspflichten kommt auf die Verpflichteten zu. Viele Fragen sind noch offen. Der vorliegende Aufsatz beschreibt und analysiert die neuen Spielregeln – mit besonderem Fokus auf Versicherungen.

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