Bis Mitte 2017 müssen Finanzinstitute die 4. EU-Geldwäscherichtlinie umsetzen. Eine Fülle neuer Prüf- und Dokumentationspflichten kommt auf die Verpflichteten zu. Viele Fragen sind noch offen. Der vorliegende Aufsatz beschreibt und analysiert die neuen Spielregeln – mit besonderem Fokus auf Versicherungen.

