Mit der ab 2017 geltenden Geldtransferverordnung kommen auf die Banken neue Verpflichtungen im Zahlungsverkehr zu. Die Anforderungen an die Vollständigkeit der zu erhebenden Transferdaten steigen. Außer den Auftraggeber- sind dann gleichfalls die Begünstigtendaten vollständig zu erfassen. Auch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister werden künftig stärker in die Pflicht genommen. Banken sollten sich in den Konsultationsprozess zu den die Verordnung begleitenden Leitfäden der Bankenaufsicht aktiv einbringen.

