Grundsatzerklärungen wie diese, die Verantwortung bei der Auswahl von Geschäftspartnern verdeutlichen, finden sich regelmäßig im Verhaltenskodex von Unternehmen. Der Anspruch ist, dass die wesentlichen Standards bei der Auswahl und die Grundsätze für die weitere Geschäftsbeziehung für alle Geschäftspartner gleichermaßen gelten müssen.

