Die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, kurz 4. EU-Geldwäscherichtlinie, steht unmittelbar vor dem Beschluss durch die EU-Gremien. Die Mitgliedstaaten haben die neuen Regeln innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Der Artikel fasst die aus Bankensicht wesentlichen Abänderungen im Vergleich zur 3. Geldwäscherichtlinie zusammen.

