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Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie ante portas

Recht & HaftungThorsten Güldner-BervoetsCompliance Praxis 2015, 33 Heft 2 v. 1.6.2015

Die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, kurz 4. EU-Geldwäscherichtlinie, steht unmittelbar vor dem Beschluss durch die EU-Gremien. Die Mitgliedstaaten haben die neuen Regeln innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Der Artikel fasst die aus Bankensicht wesentlichen Abänderungen im Vergleich zur 3. Geldwäscherichtlinie zusammen.

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