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Strafrechtliche Haftung von Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Recht & HaftungCarola WettCompliance Praxis 2014, 30 Heft 4 v. 1.12.2014

Nach wie vor kommt es selten zu Verfahren nach dem 2006 in Kraft getretenen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG). International steigt daher der Druck auf Österreich, auch juristische Personen für Delikte – etwa Bestechung – zur Verantwortung zu ziehen. Im Licht eines aktuellen Urteils zum VbVG analysiert der Artikel aus juristischer Sicht, wann welche Straftaten Verbänden zuzurechnen sind.

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