Nach wie vor kommt es selten zu Verfahren nach dem 2006 in Kraft getretenen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG). International steigt daher der Druck auf Österreich, auch juristische Personen für Delikte – etwa Bestechung – zur Verantwortung zu ziehen. Im Licht eines aktuellen Urteils zum VbVG analysiert der Artikel aus juristischer Sicht, wann welche Straftaten Verbänden zuzurechnen sind.

