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Handy & Co.: Was dürfen Arbeitgeber im Verdachtsfall prüfen?

Recht & HaftungJosef GrünangerCompliance Praxis 2014, 30 Heft 3 v. 1.9.2014

Regelmäßig stellt sich die Frage, ob bei einem konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung oder Verwaltungsübertretung E-Mails, Telefon und Computer von Arbeitnehmern im Rahmen einer internen Untersuchung überprüft werden dürfen. Der vorliegende Beitrag diskutiert die aktuelle Rechtslage und demonstriert das mögliche Vorgehen anhand eines Praxisbeispiels.

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