Die kürzlich von der EU beschlossene Reform des Vergabewesens bringt weitreichende Verschärfungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung bei öffentlichen Beschaffungen mit sich. Hierzu zählen etwa neue Ausschlussgründe von Vergabeverfahren, Vergabesperren von bis zu fünf Jahren oder die eingeschränkte Möglichkeit, bereits geschlossene Verträge abzuändern. Vor allem sehen die neuen EU-Vergaberichtlinien erstmals für wegen Korruption belangte Unternehmen die Möglichkeit vor, sich durch Compliance-Maßnahmen zu rehabilitieren.

