Regelmäßig stellt sich die Frage, ob bei einem konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung oder Verwaltungsübertretung E-Mails, Telefon und Computer von Arbeitnehmern im Rahmen einer internen Untersuchung überprüft werden dürfen. Der vorliegende Beitrag diskutiert die aktuelle Rechtslage und demonstriert das mögliche Vorgehen anhand eines Praxisbeispiels.

