Einer der Schwerpunkte des Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetzes 2012 (KaWeRÄG 2012) ist die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der BWB. Sie kann in Hinkunft Auskunftsverlangen im Rahmen von vollstreckbaren Verwaltungsbescheiden erlassen und wurde zusätzlich in ihren Befugnissen im Rahmen von Hausdurchsuchungen gestärkt.

