Einladungen, Geschenke, Spenden, Sponsoring, Provisionen: Geldwerte Zuwendungen an Geschäftspartner, Beamte oder Vereine bewegen sich auf einem schmalen Grat zwischen Legalität und Strafbarkeit. Dem Schenken in Erwartung einer bevorzugten Behandlung und Annehmen von solchen Geschenken wird durch den Strafgesetzgeber ein enges Korsett geschnürt. Orientierung im Paragraphendschungel gibt der folgende Beitrag. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den steuerrechtlichen Aspekten der Thematik.

