Die Paragraphen des Bundesvergabegesetzes gegen Bieterabsprachen erweisen sich in der Umsetzung oft als zahnlos. In kleinen Teilbranchen sind kartellierte Angebote keine Seltenheit. Bei großen Aufträgen haben öffentliche Auftraggeber immerhin ein besseres Blatt in der Hand. Der Beitrag beleuchtet aktuelle Problemlagen im Bereich öffentlicher Vergabeverfahren und erläutert aus der Praxis gewonnene Lösungsansätze.

