Die Bestellung verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Unternehmen ist häufig sinnvoll, um die innerbetriebliche Verantwortung mit der verwaltungsstrafrechtlichen Haftung in Einklang zu bringen. Für eine wirksame Bestellung und eine Befreiung der vertretungsbefugten Organe von einer verwaltungsstrafrechtlichen Haftung sind aber detaillierte Vorschriften zu beachten.

