Die EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852, nachfolgend EU-Taxonomie-VO) legt ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten in der gesamten EU fest. Sie definiert spezifische Angabepflichten für Unternehmen im Anwendungskreis der Non-Financial Reporting Directive (Richtlinie 2014//EU, nachfolgend NFRD) bzw der Corporate Sustainability Reporting Directive ((EU) 2022/2464, nachfolgend CSRD). Im Mittelpunkt steht die Offenlegung von drei Taxonomie-Kennzahlen (Umsatz-KPI, CapEx-KPI und OpEx-KPI) sowie weiterer qualitativer Angaben zu deren Berechnung.

