Die Business Judgement Rule, die aus den USA seit langem als haftungsbegrenzende Regelung bekannt ist, ist seit 2005 in Deutschland und seit 2016 auch in Österreich gesetzlich verankert. Im Wesentlichen handelt es sich bei der Business Judgement Rule um eine Beweislastregel im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen. Der Umfang der erforderlichen Informationen und Analysen zur Haftungsfreistellung des Vorstands ist jedoch bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen, insbesondere Unternehmensakquisitionen, deutlich umfangreicher als meisthin angenommen.

