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Internal Investigations

Governance, Risk & ComplianceSteuerrechtChristopher Schrank, Juliana SepasiarCFO-aktuell 2019, 118 - 120 Heft 3 v. 15.5.2019

Kommt es zu strafrechtlichen Verstößen im Unternehmen, sind Manager verpflichtet, diesen nachzugehen. Immer öfter werden dazu unternehmensinterne Untersuchungen durch externe Berater durchgeführt. Wer potenzielle Gesetzesverstöße im Unternehmen intern so aufarbeitet, dass die erstellten Unterlagen der Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen helfen können, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Unternehmensführung kann Imageschäden und damit einhergehende nachteilige Folgen vom Unternehmen fernhalten und gleichzeitig eine Verbandsgeldbuße mindern oder sogar vermeiden.

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