Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) stellt einen neuen Markstein in der gesetzlich verankerten Unternehmensberichterstattung dar. Unbestimmte Rechtsbegriffe machen die Erfüllung der Anforderungen auf den ersten Blick unklar. Genauer betrachtet handelt es sich im inhaltlichen Kern der neuen Normen um die konsequente Umsetzung bekannter, UGB-basierter Grundsätze unter Einbeziehung von Standards der nichtfinanziellen Berichterstattung.

