Am 19. 5. 2016 wurde das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG 2016) vom Nationalrat verabschiedet und am 13. 6. 2016 im Bundesgesetzblatt I 2016/43 veröffentlicht. Das APRÄG 2016 setzt die Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 4. 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (Abschlussprüfungs-RL) sowie die nach der Verordnung (EU) 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 4. 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (PIE-VO) bestehenden Mitgliedstaatenwahlrechte im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht in Österreich um und ist grundsätzlich auf Geschäftsjahre anwendbar, die am oder nach dem 17. 6. 2016 beginnen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und neuen Anforderungen für sog Unternehmen „von öffentlichem Interesse“.

