Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder treffen täglich Entscheidungen für ihre Unternehmen und übernehmen damit Verantwortung. Stellen sich Entscheidungen im Nachhinein als falsch heraus, können ihnen daraus Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Anschuldigungen drohen. Der Maßstab dafür, ob das Management bei einer Entscheidung sorgfältig gehandelt hat, ist die Business Judgment Rule (BJR). Diese ist seit 1. 1. 2016 ausdrücklich im Aktien- und im GmbH-Gesetz verankert. In der Praxis stellt sich die Frage, wo der unternehmerische Ermessensspielraum aufhört und die Pflichtverletzung beginnt.

