Am 11. 12. 2014 hat das Plenum des Nationalrats das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 beschlossen. Das Gesetz dient vor allem der Umsetzung der von der Europäischen Union veröffentlichten Bilanz-Richtlinie. Weitere Ziele sind eine Modernisierung des Bilanzrechts sowie eine stärkere Anpassung der unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die steuerrechtlichen Vorschriften („Einheitsbilanz“). Schließlich sollen damit auch Erleichterungen für Kleinstunternehmen („micro entities“) und eine Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen erzielt werden. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen des RÄG für die Erstellung von Konzernabschlüssen zusammen. Die Änderungen von Bewertungs- und Ausweisvorschriften im Einzelabschluss haben darüber hinaus ebenfalls Auswirkungen auf den Konzernabschluss, werden jedoch in diesem Beitrag nicht dargestellt.

