Am 23. 9. 2014 hat das Bundesministerium für Justiz den Begutachtungsentwurf zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 veröffentlicht. Der Entwurf dient vor allem der Umsetzung der von der Europäischen Union veröffentlichten Bilanzrichtlinie. Weitere Ziele sind eine Modernisierung des Bilanzrechts sowie eine stärkere Anpassung der unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die steuerrechtlichen Vorschriften („Einheitsbilanz“). Schließlich schlägt der Entwurf weitere Erleichterungen für Kleinstunternehmen („micro entities“) und eine Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen vor. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen des RÄG 2014, soweit diese die Erstellung von Jahresabschlüssen betreffen, zusammen und verweist bei einzelnen Änderungen auf die Bestimmungen der Bilanzrichtlinie.

