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Haftung für Abgabenschulden und Selbstanzeige

Corporate FinanceSteuerrechtGeorg Krakow, Caroline ToiflCFO-aktuell 2014, 207 - 209 Heft 6 v. 15.11.2014

Mit Anfang Oktober 2014 sind die verschärften Bestimmungen zur Selbstanzeige in Kraft getreten. Gerade Leitungsorgane sind gut beraten, sich rechtzeitig Gedanken zu machen: Deckt eine Risikoanalyse hinsichtlich möglicher Finanzvergehen Ungereimtheiten auf, ist es das Gebot der Stunde, rasch zu handeln, um tatsächlich – und ohne Zuschlag – straffrei auszugehen. Ab dem Anruf des Betriebsprüfers kann es schon zu spät sein.

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