Mit Anfang Oktober 2014 sind die verschärften Bestimmungen zur Selbstanzeige in Kraft getreten. Gerade Leitungsorgane sind gut beraten, sich rechtzeitig Gedanken zu machen: Deckt eine Risikoanalyse hinsichtlich möglicher Finanzvergehen Ungereimtheiten auf, ist es das Gebot der Stunde, rasch zu handeln, um tatsächlich – und ohne Zuschlag – straffrei auszugehen. Ab dem Anruf des Betriebsprüfers kann es schon zu spät sein.

