Ein Punkt des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2014, zu dem die heftigsten Diskussionen geführt wurden, war die abermalige Reform des GmbH-Rechts nach nur acht Monaten. Das Mindestkapital der GmbH war nämlich erst mit Wirkung zum 1. 7. 2013 auf 10.000 Euro reduziert worden (GmbH „light“). Anstatt der GmbH „light“, die auf Dauer mit 10.000 Euro Stammkapital gegründet werden kann, wurde nun eine sog. „Gründungsprivilegierung“ geschaffen, die es Gründern zehn Jahre ab Eintragung im Firmenbuch ermöglicht, zeitlich beschränkt mit einem reduziertem Stammkapital von 10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro bar einbezahlt, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Nach außen hin ist die „gründungsprivilegierte“ GmbH als solche nicht zu kennen. Nachdenklich muss allerdings die offensichtliche mangelnde Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort Österreich stimmen.

