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EU-Jahresabschlussrichtlinie bringt Handlungsbedarf für UGB-Gesetzgeber

AccountingSteuerrechtJosef Arminger, Christa HanglCFO-aktuell 2013, 161 - 163 Heft 5 v. 15.9.2013

Am 29. 6. 2013 wurde von der Europäischen Union die „Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen“ (Bilanz-RL 2013/34/EU ) veröffentlicht. Damit werden die bisherigen Richtlinien 78/660/EWG (Bilanzrichtlinie – 4. Richtlinie) und 83/349/EWG (Konzernbilanzrichtlinie – 7. Richtlinie) aufgehoben. Hauptziele der neuen Richtlinie sind insbesondere die Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine Unternehmen, die Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen sowie eine weitere Annäherung an die Vorschriften der internationalen Rechnungslegung (IFRS). Die Mitgliedstaaten haben die Regelungen der Richtlinie bis zum 20. 7. 2015 umzusetzen. Konkret sind die Jahres- und Konzernabschlüsse für die am 1. 1. 2016 oder während des Kalenderjahres 2016 beginnenden Geschäftsjahre von den Änderungen betroffen. Dieser Beitrag soll auf Basis der geänderten Richtlinie mögliche Anpassungserfordernisse des UGB-Gesetzgebers im Überblick aufzeigen sowie zu einer weiterführenden Diskussion über ergänzende Maßnahmen anregen.

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