Der Goodwill stellt einen der problematischsten Bilanzposten dar, dem gerade von Analysten und Regulatoren mit Skepsis begegnet wird. Die gegenwärtigen Bestimmungen zur Bilanzierung nach IFRS erlauben nämlich u. a. lange Zeit eine ergebnisneutrale Bilanzierung von Kaufpreisdifferenzen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Wenn diese dann aber einer außerplanmäßigen Abschreibung zugeführt werden müssen, kann dies mitunter für die betroffenen Unternehmen – und schlimmstenfalls ganze Kapitalmärkte – kritische Dimensionen annehmen.

