Nach jahrelanger Diskussion hat der Gesetzgeber nunmehr eine GmbH-Reform im Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2013 kodifiziert. Kernpunkt ist die vielfach geforderte Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro. Die Meinungen zur Stammkapitalreduktion waren in höchstem Maße kontrovers. Korrespondierend wurde im GmbHG die Pflicht der Geschäftsführer statuiert, bei Verwirklichung der URG-Kennzahlen eine Generalversammlung einzuberufen. Mit der Reform einher gehen eine Senkung der Notariats- und Anwaltskosten im Zuge der GmbH-Gründung sowie der Wegfall der Gründungsveröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung. Letztlich bringt die Reform auch eine Senkung der vielfach kritisierten Mindestkörperschaftsteuer; diese wurde aber nicht – wie oftmals gefordert – gänzlich abgeschafft.

