Gerichtliche und verwaltungsstrafrechtliche Geldstrafen von Führungskräften werden oft von der Gesellschaft übernommen. Dies ist jedoch nicht generell, sondern nur unter gewissen (strengen) Voraussetzungen erlaubt. Eine zu Unrecht erfolgte Übernahme von Geldstrafen kann für die Gesellschaftsorgane, welche die Übernahme der Geldstrafen veranlassen, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was bei der Übernahme von Geldstrafen zu beachten ist.

