Nicht nur aus der Gesetzgebung lässt sich die Verpflichtung zum Aufbau und Betrieb eines internen Kontrollsystems (IKS) ableiten, sondern auch regelmäßige Berichte in Wirtschaftsmedien zeigen diverse Schwächen und Vorfälle selbst bei renommierten Unternehmungen auf, die bei einer Realisierung eines geschlossenen und ganzheitlichen IKS so nicht aufgetreten wären. Unternehmensleitungen haben daher ein mehrfaches Interesse an einer entsprechenden IKS-Implementierung, das auch die Aktualität bzw. steigende Bedeutung dieses Themas in den letzten Jahren beweist.

