Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise und die daraus resultierende Insolvenzwelle wurde die Reform des Unternehmensinsolvenzrechts, an der bereits seit einigen Jahren gearbeitet wird, in Form des Insolvenzrechts-Änderungsgesetz (IRÄG) 2010 umgesetzt. Die Änderungen sind mit 1. 7. 2010 in Kraft getreten, und dementsprechend gilt der Anwendungsbereich des IRÄG 2010 für sämtliche Insolvenzverfahren, die nach dem 30. 6. 2010 eröffnet wurden. Des Weiteren ist eine Reform des Insolvenzrechts für Private vorgesehen; hier ist allerdings noch nicht absehbar, wann die Umsetzung erfolgen wird.

