Dieser Beitrag soll den Begriff des Patents klären und die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Patente erläutern. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips werden zuerst die unternehmensrechtlichen und dann die steuerrechtlichen Bestimmungen angeführt. Der Schlussabschnitt entwirft ein Controllingkonzept für den Patentgewinnungs- und -verwertungsprozess. Aus Sicht der Unternehmensführung sind Patente für künftige marktfähige und erfolgversprechende Produkte und Leistungen Erfolgspotenziale eines Unternehmens. Sie sind damit Quellen künftigen Erfolgs, falls mit den Potenzialen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers (§ 347 Unternehmensgesetzbuch – UGB) umgegangen wird.

