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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 3 Buchst c und Art 108 AEUV – Geplante Beihilfe für die Entwicklung von zwei neuen Kernreaktoren am Standort Paks (Ungarn) – Direktvergabe des Bauauftrags – Richtlinie 2014/25/EU – Beschluss, mit dem die Beihilfe vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Vereinbarkeit der Beihilfe mit nicht beihilferechtlichen Bestimmungen des Unionsrechts – Zweck der Beihilfe – Untrennbar mit der Beihilfe verbundene Modalitäten – Parallel laufendes Vertragsverletzungsverfahren – Begründungspflicht

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2025, 213 Heft 4 v. 22.12.2025

Deskriptoren: Staatliche Beihilfen; Geplante Beihilfe für die Entwicklung von zwei neuen Kernreaktoren am Standort Paks (Ungarn); Beschluss; mit dem die Beihilfe vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird; Vereinbarkeit der Beihilfe mit nicht beihilferechtlichen Bestimmungen des Unionsrechts; Zweck der Beihilfe; Untrennbar mit der Beihilfe verbundene Modalitäten; Parallel laufendes Vertragsverletzungsverfahren; Begründungspflicht.

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