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EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen – Richtlinie 2009/28/EG – Art 3 – Richtlinie (EU) 2018/2001 – Art 4 – Nationale Anreize zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen – Förderregelung – Staatliche Beihilfen – Art 108 AEUV – Ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die Entscheidung über die Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt – Beschluss der Kommission, mit dem die Vereinbarkeit einer solchen Beihilferegelung mit dem Binnenmarkt festgestellt wird – Rechtsbehelf des Empfängers einer Beihilfe nach dieser Regelung vor einem nationalen Gericht, mit dem eine Modalität der Regelung angefochten wird, die untrennbar mit der Funktionsweise der Regelung verbunden ist – Unzulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens zur Auslegung dieser Bestimmungen der genannten Richtlinien im Rahmen des Rechtsbehelfs

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2025, 203 Heft 4 v. 22.12.2025

Deskriptoren: Vorlage zur Vorabentscheidung; nationale Anreize zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen; Staatliche Beihilfen; Ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die Entscheidung über die Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt; Beschluss der Kommission; mit dem die Vereinbarkeit einer solchen Beihilferegelung mit dem Binnenmarkt festgestellt wird; Rechtsbehelf; Unzulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens.

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