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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 108 Abs 3 AEUV – Steuerregelung – Bestimmungen zur Körperschaftsteuer, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Gesellschaften den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb von Beteiligungen an außerhalb dieses Mitgliedstaats steuerlich ansässigen Gesellschaften ergibt, abschreiben können – Beschlüsse der Europäischen Kommission, mit denen diese Bestimmungen als staatliche Beihilferegelung eingestuft und die Rückforderung der Beihilfen angeordnet wird, mit Ausnahme der Beihilfen, die direkte und indirekte Beteiligungen betreffen, die vor einem bestimmten, von der Kommission zum Schutz des berechtigten Vertrauens festgesetzten Zeitpunkt erworben wurden – Späterer Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung aller Beihilfen, die indirekte Beteiligungen betreffen, angeordnet wird – Rechtssicherheit

JudikaturAlexander EggerBRZ 2025, 142 Heft 3 v. 27.10.2025

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Steuerregelung; Beteiligungen; Rückforderung; Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; neue Beihilfen.

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