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EuG: Staatliche Beihilfen – Freizone Madeira – Von Portugal durchgeführte Beihilferegelung – Beschluss, mit dem die Unvereinbarkeit der Regelung mit der Entscheidung K(2007) 3037 endgültig und dem Beschluss C(2013) 4043 final festgestellt, diese Regelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der nach dieser Regelung gezahlten Beihilfen angeordnet wird – Begründungspflicht – Begriff ‚bestehende Beihilfe‘ nach Art 1 Buchst b Ziff ii der Verordnung (EU) 2015/1589 – Keine Ausnahme von der Bedingung der Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen in der autonomen Region Madeira – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2025, 65 Heft 2 v. 16.7.2025

Deskriptoren: Staatliche Beihilfen; Freizone Madeira; Unvereinbarkeitsbeschluss; Rückforderung; Begriff „bestehende Beihilfe“; Bedingung der Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen in der autonomen Region Madeira; Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung; Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit; Berechtigtes Vertrauen; Rechtssicherheit.

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