Vor allem seit PreussenElektra bestehen Versuche, beihilferechtsneutrale Förderungen zu etablieren. Dabei spielt eine zentrale Rolle, inwiefern staatliche Mittel iSd Art 107 Abs 1 AEUV bei der Förderung zum Einsatz kommen. Der nachfolgende Beitrag versucht daher anhand der relevanten Rechtsprechung des EuGH und der sonstigen jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich, eine aktuelle Standortbestimmung vorzunehmen.

