1. Hintergrund
Der Gerichtshof hat sich in seinem mit Spannung erwarteten Urteil im Fall Bank Burgenland1 zu der Frage geäußert, unter welchen Bedingungen eine Privatisierung „beihilfebehaftet“ sein kann. Hierbei haben die Richter das Urteil des Gerichts2 in vollem Umfang bestätigt und eine strenge Haltung eingenommen, die auch in anderen jüngeren Urteilen zum Ausdruck kommt3.

